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Häufig gestellte Fragen / FAQs

 

Was muss ich tun, wenn ich Mitglied der Stadtbibliothek Reutlingen werden will?

  • Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis bzw. Reise­pass mit. Sie erhalten dann an der Verbuchungstheke in der Hauptstelle oder in den Zweigstellen einen Bibliotheksausweis.

  • Kinder bis 14 Jahre benötigen für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
  • Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr von 20,00 € oder eine Monatsgebühr von 3,00 €.
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Jahresgebühr befreit.
  • Personen, die im Stadtgebiet Reutlingen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und (Sozial-) Leistungen erhalten, bekommen von der Stadt Reutlingen das Reutlinger Gutscheinheft. Diese Gutscheine können für die Jahresgebühr eingelöst werden. Nähere Informationen bekommen Sie unter www.reutlingen.de/gutscheinheft.

 

In welchen Bibliotheken kann ich mit dem Bibliotheksausweis ausleihen?

Der Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Reutlingen gilt für die Ausleihe in der Hauptstelle in der Spendhausstraße 2 und für die Zweigstellen in Betzingen, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Orschel-Hagen, Römerschanze, Rommelsbach und Sondelfingen.

 

Kann eine andere Person Medien für mich entleihen?

Nein. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.

 

Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?

Bitte teilen Sie uns den Verlust des Bibliotheksausweises umgehend mit, damit wir ihn sperren können und kein Missbrauch durch Dritte geschehen kann.

 

Wie bekomme ich einen Ersatzausweis?

Gegen eine Gebühr von 5,00 € (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: 2,50 €) erhalten Sie einen Ersatzausweis.

 

Wie viele Medien kann ich ausleihen?

  • Insgesamt können Sie bis zu 70 Medien ausleihen.
  • Es gibt jedoch Ausleihbeschränkungen bei den ver­schiedenen Medienarten. s. Tabelle

 

Wie lange kann ich die Medien ausleihen?

Die Leihfrist für alle realen Medien beträgt 4 Wochen. Die einzige Ausnahme bilden die Medien im Bestseller-Service: hier beträgt die Leihfrist 2 Wochen. Für eMedien gelten unterschiedliche Leihfristen zwischen 1 Stunde (für ePapers) und 3 Wochen (für eBooks).

 

Wie kann ich die Leihfrist verlängern?

Bei Büchern, Noten, Sprachkursen, Hörbüchern, Kinder-CDs, Musik-CDs, DVDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Karten, Spielen, Tonies, Kamishibai-Bildtafeln und Konsolenspielen kann die Leihfrist bis zu 3-mal um je weitere 4 Wochen verlängert werden. Die Leihfrist für eMedien und Medien im Bestseller-Service kann nicht verlängert werden.

Sie können die Leihfrist folgendermaßen verlängern:

  • selbstständig an den Katalog-PCs in der Hauptstelle und allen Zweigstellen in der Funktion Konto
  • selbstständig über den Katalog
  • an der Verbuchungstheke unter Vorlage des Bibliotheksausweises
  • per Postkarte oder Brief
  • per Telefon unter der Nummer 07121 303-2841
  • per E-Mail unter stadtbibliothek@reutlingen.de

 

Was passiert, wenn ich ein Medium verliere oder beschädige?

Die Beschädigung oder der Verlust eines Mediums muss der Stadtbibliothek Reutlingen unverzüglich mitgeteilt werden. Das beschädigte oder verloren gegangene Medium muss ersetzt werden und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € erhoben.

 

Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückbringe?

Wenn Medien zu spät zurückgegeben werden bzw. die Leihfrist nicht rechtzeitig verlängert wird, werden Versäumnisgebühren erhoben: pro Medium und angefangene Woche zahlen Erwachsene 2,00 € und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 1,00 €.

 

Was mache ich, wenn ein Medium, das ich möchte, entliehen ist?

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden, entweder an einem der Auskunftsplätze, selbstständig im Katalog oder über die Bibliotheks-App. Sobald das vorgemerkte Medium zur Ausleihe bereitsteht, werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Bei der Abholung wird eine Gebühr von 1,00 € fällig.