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Medienausleihe

 

Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Bibliotheksausweises. Diesen erhalten Sie an der Verbuchungstheke.

Einige Medien sind von der Ausleihe ausgenommen:

  • Zeitungen
  • Lexika und Nachschlagewerke
  • das jeweils neueste Zeitschriftenheft (Ausnahmen: Zweigstellen Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Römerschanze)

Auf Ihrem Konto sind alle Entleihungen aus der Hauptstelle und den Zweigstellen, die an die EDV angebunden sind, ersichtlich.

Bitte teilen Sie uns die Beschädigung oder den Verlust eines Mediums unverzüglich mit. Für beschädigte oder verlorengegangene Medien ist entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Reutlingen Ersatz zu leisten.

Insgesamt können Sie bis zu 70 Medien ausleihen.
Bitte beachten Sie jedoch die Ausleihbeschränkungen bei den verschiedenen Medienarten:

 

Medienart

Maximale Ausleihmenge
(insges. 70 Medien)
Verlängerung möglich
(ja/nein)

Bücher, Noten, Sprachkurse, Hörbücher, Kamishibai-Bildtafeln, Kinder-CDs, Jugendhörbücher, Musik-CDs, Karten (nicht in den Zweigstellen), DVDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Spiel

70
ja

Medien im Bestseller-Service - Achtung!
- verkürzte Leihfrist von 14 Tagen
- 1 Euro Ausleihgebühr
- keine Vormerkung möglich

70
nein

Zeitschriften

20
ja

Kekz-Audiochip, Kekzhörer, Tonies, Leihtaschen

5
ja

Konsolenspiele

10
ja

ebook-Reader, TechnoThek-Kästen

2

ja

Musikinstrumente

2

nein

eMedien

10

nein